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   VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 6 K 11.30215   

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https://dejure.org/2011,65636
VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 6 K 11.30215 (https://dejure.org/2011,65636)
VG Augsburg, Entscheidung vom 11.08.2011 - Au 6 K 11.30215 (https://dejure.org/2011,65636)
VG Augsburg, Entscheidung vom 11. August 2011 - Au 6 K 11.30215 (https://dejure.org/2011,65636)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Türkischer Asylbewerber; offensichtlich unbegründeter Asylantrag; keine asylrelevante Verfolgung; keine Ausreise in zeitlichem Zusammenhang mit der behaupteten Verfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 6 K 11.30215
    Ergibt die gerichtliche Prüfung, dass einem Asylbewerber die Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Abs. 1 AufenthG nicht zusteht, so kann das Gericht eine gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes gerichtete Klage mit der gesetzlichen Folge des § 78 Abs. 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) dann als offensichtlich unbegründet abweisen, wenn nach Erforschung des Sachverhalts kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen besteht und sich bei einem solchen Sachverhalt die Abweisung der Klage nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG vom 23.9.1998 2 BvR 1452/98, NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, S. 10 unter Verweis auf BVerfG vom 12.7.1983 1 BvR 1470/82, BVerfGE 65, S. 76 ff.).
  • BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung eines Asylantrags als

    Auszug aus VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 6 K 11.30215
    Unter welchen Umständen sich ein Asylbegehren als eindeutig aussichtslos erweisen kann, kann nicht abstrakt bestimmt werden, sondern bedarf der jeweiligen Beurteilung im Einzelfall (BVerfG vom 7.12.1992 2 BvR 1621/92, InfAuslR 1993, S. 105 ff).
  • BVerfG, 23.09.1998 - 2 BvR 1452/98

    Verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 6 K 11.30215
    Ergibt die gerichtliche Prüfung, dass einem Asylbewerber die Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Abs. 1 AufenthG nicht zusteht, so kann das Gericht eine gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes gerichtete Klage mit der gesetzlichen Folge des § 78 Abs. 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) dann als offensichtlich unbegründet abweisen, wenn nach Erforschung des Sachverhalts kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen besteht und sich bei einem solchen Sachverhalt die Abweisung der Klage nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG vom 23.9.1998 2 BvR 1452/98, NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, S. 10 unter Verweis auf BVerfG vom 12.7.1983 1 BvR 1470/82, BVerfGE 65, S. 76 ff.).
  • VG Darmstadt, 13.11.2006 - 2 E 377/06

    Afghanistan, Hindus, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgung durch Dritte,

    Auszug aus VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 6 K 11.30215
    Nichtstaatliche Akteure im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 4 lit. c AufenthG können Organisationen ohne Gebietsgewalt, Gruppen oder auch Einzelpersonen sein, von denen eine Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ausgeht (vgl. zusammenfassend VG Darmstadt vom 13.11.2006 2 E 377/06.A (2), Asylmagazin 12/2006, S. 12).
  • VG Augsburg, 15.06.2011 - Au 6 K 11.30215

    Keine asylrelevante Verfolgung; keine Ausreise in zeitlichem Zusammenhang mit der

    Auszug aus VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 6 K 11.30215
    Mit Beschluss vom 15. Juni 2011 wurde der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage (Au 6 S 11.30216) sowie die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Klage- und das Antragsverfahren abgelehnt.
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